Beraten

Gestalten

Durchsetzen

Rechtsgebiet – Erbrecht

Eine verantwortungsvolle und vorausschauende Nachlassplanung ist keine Frage des Alters, sondern der individuellen Lebenssituation. Wir beraten Sie deshalb vorsorgend in allen erb- und familienrechtlichen Gestaltungsfragen und entwickeln mit Ihnen auf die Besonderheiten Ihres Nachlasses optimal abgestimmte Lösungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge, bei der neben steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch die erbrechtlichen Auswirkungen zu beachten sind.

Daneben können auch durch Ereignisse wie Heirat, Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft, Trennung oder Scheidung oder die Geburt eines Kindes Veränderungen der Lebenssituation eintreten, die erbrechtliche Gestaltungen notwendig machen.

Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung und helfen so zu verhindern, dass im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen in die falschen Hände gerät oder es zu vermeidbaren Auseinandersetzungen kommt.

Sollten Sie erbrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein oder eigene Forderungen durchsetzen wollen, können Sie unserer Kompetenz und langjährigen Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung vertrauen.

Die Ansprechpartner

Stephan Fitsch

Börrje Schneider